Schild



Eine Ortschaft - drei Dörfer: Büttelbronn, Unter- und Obermaßholderbach
vor den Toren der Großen Kreisstadt Öhringen
 
 
 
 
 
 
 
 


Ortschaftsrat

Zusammensetzung

Teilort Name Anschrift
Büttelbronn Dieter Gronbach Westernbacher Str. 33
Tel. 36 57 6
Albert Strecker In den Hofäckern 19
Tel. 37284
Untermaßholderbach Manfred Bauer Eichbrunnen 1
Tel. 3 38 22
Frank-Ulrich
Häußermann
Im Gehrn 4/2
Tel. 0162-2828078 frank.ulrich.haeussermann@googlemail.com
Obermaßholderbach

Wolfgang Braun

Am Bächle 12
Tel. 0162-7155788
wolfgang.braun@masselbach.de

Michael Herrmann

Am Bächle 1
Tel: 0174/5996124 michael.masselbach@web.de

Sitzungsprotokolle

Zuständigkeiten

Der Ortschaftsrat hat die örtliche Verwaltung zu beraten.

Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören und hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen.


Wichtige Angelegenheiten im Sinne des vorangegangenen Absatzes sind insbesondere:
- die Veranschlagung der Haushaltsmittel für die die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten,
- die Bestimmung und wesentliche Änderungen der Zuständigkeiten sowie die Aufhebung der örtlichen Verwaltung in der Ortschaft.
- die Ernennung, Einstellung und Entlassung der hauptsächlich in der örtlichen Verwaltung eingesetzten Gemeindebediensteten.
Ferner, soweit nicht für die ganze Stadt in gleicher Weise, sondern gerade für die Ortschaft von besonderer Bedeutung:
- die Aufstellung, wesentliche Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen sowie die Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen und Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz.

- die Planung, Errichtung, wesentliche Änderung und Aufhebung öffentlicher Einrichtungen einschließlich Gemeindestraßen,
- der Erlaß, die wesentliche Änderung und Aufhebung von Ortsrecht.


Dem Ortschaftsrat werden im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel folgende Angelegenheiten, soweit sie die jeweilige Ortschaft betreffen, zur Entscheidung übertragen:
- die Unterhaltung der Straßen, Straßenbeleuchtung und der Wege,
- die Benennung von Straßen und Wegen,
- die Pflege des Ortsbildes, der öffentlichen Anlagen und der Kinderspielplätze,
- die Förderung der örtlichen Vereine und Vereinigungen,
- die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, wie Abhaltung von Heimatabenden und Kinderfesten,
- Vatertierhaltung bzw. künstliche Besamung,
- die Verpachtung der bisherigen Gemeindejagd.

Ausgenommen von dieser Übertragung sind vorlage- und genehmigungspflichtige Beschlüsse sowie die unter § 39 Abs.2 GO fallenden Angelegenheiten und solche Angelegenheiten, die dem Bürgermeister nach § 4 übertragen sind.

Erste Sitzung des Ortschaftsrats und Wahl des Ortsvorstehers von Büttelbronn

11. Juni 2019

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(Aktualisierung: 10.01.2020, Harald Specht)