Protokoll OR-Sitzung vom 04.02.2020
(Internet)
Fragestunde der Einwohner
Auf Nachfrage des Ortsvorstehers gibt es keine Fragen der Bürgerinnen
und Bürger.
Protokollverlesung
Das Protokoll wird vom Ortsvorsteher verlesen. Nachdem keine Einwände
seitens der Ortschaftsräte vorgebracht werden, wird das Protokoll
unterzeichnet.
Stellungnahme unechte Teilortswahl
OV Gronbach verliest das Schreiben von OB Michler betreffend Aufhebung
der unechten Teilortswahl (vgl. Anlage). Der Ortschaftsrat wird gebeten,
hierzu eine Stellungnahme abzugeben.
Nach eingehender Diskussion beschließt der Ortschaftsrat einstimmig
ohne Enthaltungen die bereits in der Ortschaftsratssitzung vom 15.
Januar 2018 unter TOP 3 formulierte Stellungnahme (siehe Anhang).
Pflanzung Geburtsbäume am 07.März 2020
Obermaßholderbach: 10.00 Uhr am Glascontainer
Büttelbronn: 10.20 Uhr am Radweg Richtung Öhringen
Aufgrund fehlender geeigneter öffentlicher Flächen werden
ab 2021 keine Geburtsbäume mehr gepflanzt.
Die Ortschaftsräte werden in einer der nächsten Sitzungen
mögliche Alternativen überlegen.
Spiegel in Büttelbronn
Die Stadtverwaltung hat die Beschaffung eines beheizbaren Spiegels
an der Einmündung In den Hofäckern / Westernbacher Straße
abgelehnt, da kein entsprechender Stromanschluss vorhanden ist und
dieser nur durch eine Freileitung ermöglicht werden könnte.
Der Ortschaftsrat beschließt, dass die Beschaffung eines Spiegels
mit Solarenergieversorgung seitens der Stadtverwaltung zu prüfen
ist.
Auf die Gefährlichkeit dieser Einmündung wird nochmals hingewiesen
und festgestellt, dass es sich um Gefahr im Verzuge handelt.
Bericht aus dem Gemeinderat
Stadtrat Weidmann berichtet über wesentliche Punkte der letzten
Gemeinderatssitzung, die die Teilortsgemeinde Büttelbronn betreffen.
Hierzu wird im Detail auf das entsprechende Protokoll verwiesen.
Verschiedenes
OV Gronbach berichtet über den Stand des Jagdpachtkontos zum
31. Dezember 2019
Die Nutzung des Parkplatzes bei dem städtischen Gebäude
in Obermaßholderbach ist entsprechend zu kennzeichnen.
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, jährliche Ungezieferbekämpfung
ab Mitte November in allen Teilorten vorzunehmen.
Bei Anmietung des Bürgerhauses in Büttelbronn ist künftig
eine Kaution in Höhe von 300 € zu erheben, sodass eventuell
entstandene Schäden einfacher geregelt werden können.
Die Nutzungsbedingungen für das Dorfgemeinschaftshaus in Untermaßholderbach
sind zu konkretisieren.
Für die Öhringer Nachrichten werden für die Teilorte
Büttelbronn und Untermaßholderbach eine Austrägerin
/ ein Austräger gesucht.
Bei der in Obermaßholderbach erfolgten Straßensanierung
"Am Bächle" wurden einzelne Dolendeckel mit Asphalt
verdeckt.
Für die im Frühjahr geplante Flurputzete in den Teilorten
sind noch bestimmte Rahmenbedingungen zu klären (Entsorgung des
gesammelten Mülls, Versicherungsschutz der freiwilligen Teilnehmer)
Für die Einsaat von Blühstreifen sowohl auf städtischen
als auch privaten Flächen soll geeignetes Saatgut zur Verfügung
gestellt werden.
Pflege des Dorfplatzes in Büttelbronn
Auf die nicht befriedigende Verkehrssituation entlang des ehemaligen
EnBW-Freigeländes in der Meisterhausstraße in Öhringen
wird erneut hingewiesen.
Der Kreuzungsbereich Friedrichsruher Straße / Einmündung
nach Untermaßholderbach bzw. Weinsbach soll aufgrund eines hohen
Unfallrisikos durch einen Kreisverkehr ersetzt werden.
Anhang Betr.: Abschaffung der unechten Teilortswahl
>>> Für die Abschaffung der unechten Teilortswahl
sprechen folgende Gründe:
o durch falsches Ausfüllen der Stimmzettel gibt es viele ungültige
Wählerstimmen, zu kompliziertes Wahlsystem
o Kandidaten aus dem Stadtgebiet fallen trotz hoher Stimmenzahl durch
die unechte Teilortswahl raus
o Zwischen der Stadt und den Dörfern bestehen keine unterschiedlichen
Interessen mehr
>>> Gegen die Abschaffung
o Vorortkenntnisse eines Stadtrates aus den umliegenden Dörfern
fehlen
o Berufsgruppen, die sonst keine Chancen haben gelangen in den Gemeinderat
o Unterschiedliche Entwicklungen zwischen der dörflichen Situation
und der städt. Situation ist gegeben bzw. schreitet weiter voran
(z.B. Bevölkerungswachstum, Bautätigkeit)
o Die Parteien suchen nicht mehr zwingend Kandidaten aus den Teilorten,
da genügend Kandidaten aus der Kernstadt zur Verfügung stehen
o Befugnisse des Ortschaftsrates sind sehr gering
o Haushalt wird städtischer geprägt
o Ortsvorsteher haben bei Stadtratssitzungen nur Rederecht, kein Stimmrecht
- somit sind kleinere Teilorte, wenn sie keinen Stadtrat haben, benachteiligt.
Es gibt gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl ein Klagerecht
für den Ortschaftsrat
Abstimmung über Abschaffung der unechten Teilortswahl:
Die unechte Teilortswahl wird beibehalten gemäß §6
des Eingemeindungsvertrages.
6 Ja-Stimmen