Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates des Ortsteils Büttelbronn vom 07.09.2004

Niederschrift über die Verhandlungen und Beschlüsse des Ortschaftsrates

Anwesend: Der Vorsitzende Ortsvorsteher Endress , 6 Ortschaftsräte
Beurlaubt: -

Außerdem anwesend: Stadtrat Ernst Pfisterer

 

1. Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung mit der Feststellung, daß zur Ortschaftsratssitzung rechtzeitig schriftlich unter Übersendung einer Tagesordnung eingeladen wurde. Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzung sind rechtzeitig durch Anschlag am Rathaus bekannt gegeben worden. Von 6 Ortschaftsräten sind 5anwesend. Der Ortschaftsrat ist somit beschlußfähig.

2. Tagesordnung

Fragestunde der Einwohner

§ 2 Neuwahl des Ortsvorstehers und seines Stellvertreters
§ 3 Renaturierung Maßholderbach

§ 4 Wasserentnahme, Zapfstelle Untermaßholderbach
§ 5 Verpachtung eines gemeindeeigenen Grundstücks
§ 6 Verschiedenes - Ruhesrörung am Bolzplatz in Büttelbronn

Fragestunde der Einwohner

./.

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§2 Vorschlag an den Gemeinderat - Neuwahl des Ortsvorstehers und seines Stellvertreters -

Der neugewählte Ortschaftsrat der Ortschaft Büttelbronn schlägt dem Gemeinderat der Stadt Öhringen vor,

Herrn Roland Steinbach, Obermaßholderbach als Ortsvorsteher

und

Herrn Helmut Endress, Obermaßholderbach als Stellvertreter

zu wählen.

 

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§ 3 Renaturierung Maßholderbach

Herr Geiger erläutert den aktuellen Stand der Planung.
Der Zuwendungsbescheid der Stiftung Naturschutzfonds liegt vor.
112.000 Euro für die "Modellhafte Renaturierung des Maßholderbaches unter Beteiligung der Öffentlichkeit" stehen als Fördermittel zur Verfügung.
Der Gemeinderatsbeschluß zur Umsetzung des Plans wurde am 13.07.2004 gefasst. ein Zeitablaufplan sieht zwei große Infoveranstaltungen (2/2005 und 4/2006 mit Begehung) und intensiver Beteiligung des Ortscahftsrates vor.
Der Abschlußbericht muß von der Verwaltung bis 15.12.2006 erstellt werden.
OV Endress regt Maßnahmen gegen Autobahnabwässer und eine OR-Sitzung betr. Renaturierung mit Herrn Geiger noch im 4. Quartal 2004 an.


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§ 4Wasserentnahme, Zapfstelle Untermaßholderbach

Das Wasser der Quelle in Untermaßholderbach wurde auch in diesem Sommer wieder knapp, deshalb beschließt der Ortschaftsrat einstimmig:

Die Wasserentnahme ist nur Untermaßholderbacher Bürgern gestattet und wird auf ca. 3 Kubikmeter pro Hofstelle und Tag beschränkt.
Ein entsprechendes Schild wird aufgestellt.

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§ 5Verpachtung eines gemeindeeigenen Grundstücks

Der Baubetriebshof benötigt das flurstück Nr. 139 nicht mehr.
Der Ortschaftsrat beschließt einstimmig, das Flurstück Nr. 139 an

Gerhard Herrmann, Am Bächle 1, 74613 Obermaßholderbach zu verpachten unter folgenden Bedingungen:

- Die Pachtdauer beträgt ein jahr und verlängert sich dann jährlich.
Pachtbeginn: 11.11.2003
- Der Pachtzins beträgt 360,-- Euro/Jahr.
- Bei Pächter- oder Eigentumswechsel muß sich Herr Herrmann verpflichten, die durch diese Fläche erworbenen EU-Zahlungsansprüche auf den Folgebewirtschafter zu übertragen.
- Die Grünlandstreifen am Maßholderbach und entlang der Kreisstraße Nr. 2332 sind zu erhalten und zu pflegen.

Der Bauhof hat die Umzäunung und die Kompostmiete zu entfernen.

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§ 6 Verschiedenes - Ruhestörung am Bolzplatz in Büttelbronn

Zu einer Büttelbronner Bürgerversammlung werden die an der Problemlösung beteiligten Stellen und Personen Ende Oktober/Anfang November 2004 einladen.

Hierbei wird über das Jahr 2004 Bilanz gezogen.

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